B&S Radwerk Saar ☰ Menü

Pivot Demo Event

Am Samstag, 17. August 2019 von 10:00 bis 17:00, findet unser Pivot Demo Event im Walderlebniszentrum Trassem, 54441 Trassem statt.

Gemeinsam mit unseren Freunden von PIVOT CYCLES laden wir euch ein zu einem Tag voller Action auf aktuellen Pivot Bikes, die ihr auf den abwechslungsreichen Strecken des Walderlebniszentrums Trassem testen könnt. Nach der Action könnt ihr euch beim Grillen entspannen, ganz nach dem Motto: „Grill and chill“.

 

Wann hat man denn schon mal die Gelegenheit solch geile Bikes so ausgiebig im Terrain zu testen und zu vergleichen? Und die Jungs von Pivot Cycles stehen zur besten Beratung bereit. Bitte bringt aus Versicherungsgründen zum Event einen gültigen Personalausweis und EC-Karte mit.

 

Wir freuen uns wie Schnitzel auf die neuen Teile und freuen uns mindestens genauso auf euch, jede Menge Spaß und Biketalk!

 

Für weitere Infos rund um das Event und Anfragen zu speziellen Bikes und Größen wendet Euch einfach an uns unter info@radwerk-saar.de oder + 49 (0) 6861 939 5246.

 

#bockaufballern #bikelove #rideordie #testevent #testthebest #yournextbike #pivot #ridemtb

 

Die Ortsgemeinde Trassem informiert über die Nutzungsbestimmungen der „Freeride-Strecke“.

 

Walderlebniszentrum Trassem
Nutzungsbestimmungen der „Freeride-Strecke“

 

1. Die Strecke ist eine öffentliche Sportanlage der Ortsgemeinde Trassem, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht und die durch erhebliche Eigenleistung realisiert wurde.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt der Ortsgemeinde Trassem. Hinweise oder Anordnungen von beauftragten Mitarbeitern der Ortsgemeinde Trassem und des Forstamtes Saarburg ist Folge zu leisten.
3. Die Ortsgemeinde Trassem ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an die Ortsgemeinde Trassem, Tel. 06581-4788 oder an das Forstamt Saarburg, Produktbereich Waldinformation-Umweltbildung-Walderleben, Tel. 06581-2681.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann insbesondere auf Grund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es Pflicht, den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine ausgesprochen anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Strecke für Anfänger oder weniger geübte Benutzer geeignet. Die Streckenbeschilderung gibt einen Hinweis auf die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade einzelner Hindernisse und Sprünge (blau = leicht, rot = mittelschwer, schwarz = schwer). Beauftragte der Ortsgemeinde Trassem sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschließen.

5. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgerechter Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann.
Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen.
Für Sach- und Personenschäden haftet die Ortsgemeinde Trassem nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Ortsgemeinde Trassem oder der jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
6. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten – wieder einschalten – 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss gegebenenfalls zum Verletzten eskortiert werden.
7. Bei feuchter Witterung oder Nässe, insbesondere in der Zeit vom 01. November bis 31. März ist das Befahren der Strecke zu vermeiden.
8. Die Streckenbenutzung ist nur erlaubt, wenn ein Sicherheitshelm (idealerweise Vollvisierhelm) getragen wird. Zur eigenen Sicherheit werden darüber hinaus das Tragen von Sicherheitsbekleidung (Protektoren, Nackenschutz) und das Befahren der Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person dringend empfohlen.
9. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung der öffentlichen Straße und am Zieleinlauf ist höchste Vorsicht geboten. Bei der Straßenquerung vom Rad absteigen oder Schritttempo fahren!
10. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
11. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!

 

☎ 06861 / 939 5246